Sicherheitsschuhe S1P

So gekennzeichnete Sicherheitshalbschuhe gehören zur Sicherheitsklasse S1P und müssen die Anforderungen der Norm EN ISO 20345:2011 erfüllen. Sie müssen daher einen geschlossenen Fersenbereich haben, die Sohle muss gegen Kraftstoffe beständig sein, das Schuhmaterial muss robust und reißfest sein; außerdem müssen die Halbschuhe antistatische Eigenschaften besitzen und Stöße beim Gehen absorbieren. Dieser Typ Sicherheitshalbschuhe ist außerdem verpflichtend mit einem Durchtrittschutz ausgestattet, der die Füße vor Durchstichen schützt.

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