Sicherheitsschuhe S3

So gekennzeichnete Arbeitshalbschuhe gehören zur Sicherheitsklasse S3 und müssen die Anforderungen der Norm EN ISO 20345:2011 erfüllen. Sie müssen eine Zehenschutzkappe besitzen, antistatische Eigenschaften aufweisen und über einen Durchtrittschutz verfügen, der das Durchstechen der Sohle von unten verhindert. Außerdem sind ein geschlossener Fersenbereich, eine Sohle mit ausgeprägtem Profil, die Aufnahme von Stoßenergie beim Gehen sowie Beständigkeit gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme vorgeschrieben.

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